Informationen zur Modul-Prüfung 4.10

Medienpädagogik und Kommunikationswissenschaft im Rahmen des Bachelor-Studiengangs Soziale Arbeit

 1. Ziel der Prüfung

„In mündlichen Modulprüfungen sollen die Studierenden nachweisen, dass sie die Zusammenhänge des Prüfungsgebietes erkennen und spezielle Fragestellungen in diese Zusammenhänge einordnen können.“ (§9, Nr. 1 der Prüfungsordnung vom 20.6.2008, im Folgenden PO)

2. Form und Dauer

Die Prüfung findet Ende des dritten Semesters mündlich statt.
Die Dauer der mündlichen Prüfung beträgt in der Regel 20 min (vgl. §9, Nr. 3 bzw. §10, Nr. 4 PO).

Diese mündliche Prüfung findet als Einzelprüfung statt, d.h. außer Ihnen werden ich als Prüfer sowie mindestens ein Beisitzer/eine Beisitzerin anwesend sein (vgl. §10, Nr. 4 PO). Zuhörer können zugelassen werden, sofern Sie dem nicht widersprechen. (§9, Nr. 6 PO)

Am Ende der mündlichen Prüfung teile ich Ihnen nach einer kurzen Beratungszeit die Note für diesen Prüfungsteil mit und erläutere Ihnen die Notengebung. (§9, Nr. 5 PO)

Konkret schließen sich an Ihr selbstgewähltes Einstiegsthema u.U. vertiefende Nachfragen dazu an. In jedem Fall folgen dann noch weitere Fragen zu anderen Themengebieten aus dem gesamten Prüfungsstoff sowie ggf. zum Transfer zu den medienpraktischen Blöcken.

3. Gegenstand der Prüfung

Inhalt der Prüfung ist der gesamte Stoff der zweisemestrigen Vorlesung, d.h. die Teilgebiete

  • Medienpädagogik / Ästhetik und Kommunikation: Grundlagen, Begriffsklärungen, Bezugswissenschaften,
  • Medienpädagogische Theorien: Konzepte und Entwicklungslinien
  • Kommunikationswissenschaft: Grundbegriffe und ausgewählte Konzepte
  • Sozialgeschichte der Medien
  • Mediendidaktik
  • Medienwirkungsforschung und Gewaltwirkungsforschung
  • Praxisbezüge, praktische Medienarbeit, Öffentlichkeitsarbeit

Sofern es aus zeitlichen Gründen nicht möglich war, eines der genannten Teilgebiete in der Vorlesung zu behandeln, ist dies auch nicht Prüfungsgegenstand! D.h. mit Besuch der Vorlesung und anhand der von mir online zur Verfügung gestellten Materialien ist es möglich, die Prüfung gut zu bestehen.

Weitere Literatur dient nur der persönlichen Vertiefung bzw. speziellen Vorbereitung auf das Einstiegsthema (s. 4.), ist aber nicht verpflichtend für die Prüfung.

4. Einstiegsthema

Für die mündliche Prüfung wählen Sie aus dem gesamten Vorlesungsstoff ein Einstiegsthema aus, mit dem Sie im freien Vortrag (d.h. ohne schriftliche Hilfsmittel!) die ersten fünf Minuten der Prüfung gestalten.

In Ausnahmefällen kann es sich dabei auch um ein Thema handeln, das nicht Gegenstand der Vorlesung war. Eine solche Themenwahl ist nur nach vorheriger Absprache mit mir zulässig, d.h. dass Sie mir spätestens vier Wochen vor der Prüfung Ihre Themenwahl unter Vorlage einer Gliederung und Angabe der verwendeten Literatur zur Genehmigung vorlegen.

In jedem Fall ist das Einstiegsthema von Ihnen medial aufzubereiten, so dass Sie damit auch praktisch Ihre Fähigkeiten zum Einsatz einfacher, nicht-technischer Medien darstellen. D.h. mindestens Entwicklung eines Tafelbildes während des Vortrags, Nutzung von Bildmedien oder entsprechender Materialien für Flipchart, Pinwand o.ä. oder von Materialien zur Anschauung. Im Übrigen sind Ihrer Kreativität wenig Grenzen gesetzt.

Eine Vorbereitung fertiger Texte oder Präsentationen, die Sie im Rahmen der Prüfung nur noch ablesen oder erläutern ist nicht zulässig! Allerdings dürfen Sie benötigte Materialien vorbereiten; näheres dazu beim Repetitorium vor der Prüfung.

Bewertet werden neben der fachlichen und sachlichen Richtigkeit auch Originalität und Qualität der Aufbereitung sowie Passgenauigkeit der medialen Darstellung auf das gewählte Einstiegsthema.

Achten Sie bitte bei der Themenwahl und in der Prüfungs-Vorbereitung darauf, dass Sie die Zeit für das Einstiegsthema nicht überschreiten; formulieren Sie ggf. ihren Vortrag aus und üben Sie ihn vor „Publikum“ mit Zeitmessung. Sollten Sie die Zeit signifikant überschreiten, muss ich Sie aus Gründen der Gleichbehandlung unterbrechen; wenn Sie relevante Aspekte des Themas dann noch nicht behandelt haben, führt dies zwangsläufig zu einem schlechteren Prüfungsergebnis.

Um Missverständnissen vorzubeugen: es reicht nicht aus, nur ein gutes Einstiegsthema vorzubereiten; auch zu den anschließenden Fragen sollten Sie Stellung nehmen können!

5. Bewertungskriterien

Für die Prüfung lege ich folgende Kriterien für eine Bewertung der Leistung zugrunde:

  • Stoffmenge, sachliche und fachliche Richtigkeit, Differenzierungsgrad der Darstellung
  • Sprachliche Klarheit, angemessene Verwendung von Fachsprache, Abstraktionsgrad und Anschaulichkeit
  • Darstellung von Zusammenhängen und Bezügen
  • Kritische Positionierung, Diskussion kontroverser Auffassungen
  • Transferfähigkeit

Mainz, den 25. Oktober 2010

gez. Prof. Andreas Büsch