Informationen zur Modul-Prüfung 4.10

Medienpädagogik und Kommunikationswissenschaft im Rahmen des Bachelor-Studiengangs Soziale Arbeit  1. Ziel der Prüfung „In mündlichen Modulprüfungen sollen die Studierenden nachweisen, dass sie die Zusammenhänge des Prüfungsgebietes erkennen und spezielle Fragestellungen in diese Zusammenhänge einordnen können.“ (§9, Nr. 1 der Prüfungsordnung vom 20.6.2008, im Folgenden PO) 2. Form und Dauer