Informationen zur Modulprüfung 4.11

Medienpädagogik und Kommunikationswissenschaft im Rahmen des Bachelor-Studiengangs Soziale Arbeit 1. Ziel der Prüfung „In schriftlichen Prüfungsleistungen sollen die Studierenden nachweisen, dass sie in begrenzter Zeit, mit definierten Hilfsmitteln und geläufigen Begriffen und Methoden des Fachs allgemeine oder fallbezogene Aufgabenstellungen bearbeiten können.“ (§9 (1) der Prüfungsordnung vom 25.4.2014, im Folgenden PO) …