Informationen zur Modulprüfung 4.11

Informationen zur Modulprüfung 4.11

Lerngruppe 2014

Medienpädagogik und Kommunikationswissenschaft im Rahmen des Bachelor-Studiengangs Soziale Arbeit

1. Ziel der Prüfung

„In schriftlichen Prüfungsleistungen sollen die Studierenden nachweisen, dass sie in begrenzter Zeit, mit definierten Hilfsmitteln und geläufigen Begriffen und Methoden des Fachs allgemeine oder fallbezogene Aufgabenstellungen bearbeiten können.“ (§9 (1) der Prüfungsordnung vom 25.4.2014, im Folgenden PO)

In der Modulprüfung 4.11 „Medienpädagogik und Kommunikationswissenschaft“ sind i.d.R. KEINE Hilfsmittel erlaubt.

2. Form und Dauer

Die Prüfung findet Ende des dritten Semesters als schriftliche Prüfung (Klausur) von 90 min statt
(vgl. §9 (2) PO).

Binnen acht Wochen erfahren Sie über das Prüfungsamt bzw. aus kathi.net Ihre Note  (vgl. §9 (3) PO)

3. Gegenstand der Prüfung

Inhalt der Prüfung ist der gesamte Stoff der zweisemestrigen Vorlesung, d.h. die Teilgebiete

  • Medienpädagogik / Ästhetik und Kommunikation: Grundlagen, Begriffsklärungen, Bezugswissenschaften,
  • Medienpädagogische Theorien: Konzepte und Entwicklungslinien
  • Kommunikationswissenschaft: Grundbegriffe und ausgewählte Konzepte
  • Sozialgeschichte der Medien
  • Mediendidaktik
  • Medienwirkungsforschung und Gewaltwirkungsforschung
  • Praxisbezüge, praktische Medienarbeit, Öffentlichkeitsarbeit

Sofern es aus zeitlichen Gründen nicht möglich war, eines der genannten Teilgebiete in der Vorlesung zu behandeln, ist dies auch nicht Prüfungsgegenstand! D.h. mit Besuch der Vorlesung und anhand der von mir bzw. Dr. Pressmar in kathi.net online zur Verfügung gestellten Materialien („Skripte“) ist es möglich, die Prüfung gut zu bestehen.

Weitere Literatur dient nur der persönlichen Vertiefung, ist aber nicht verpflichtend für die Prüfung.

Weitere Themeneingrenzungen gibt es nicht, allerdings ist nicht jeder Halbsatz der Vorlesung prüfungsrelevant. Ich werde in der Klausur regelmäßig keine Prozentzahlen (z.B. im Bereich der quantitativen Medienforschung) oder Gesetzesstellen (z.B. im Kontext von Jugendmedienschutz) abfragen – wichtiger ist, dass Sie Trends, Entwicklungen und Zusammenhänge  (er-)kennen!

4. Hinweise zu den Aufgaben

Insofern die reine Reproduktion von Wissen nicht Ziel der hochschulischen Ausbildung sein kann, werden Sie einen Mix von Aufgaben erhalten, die z.T. auf Wissensbestände Bezug nehmen, z.T. deren Kombination oder Anwendung auf die Praxis hin von Ihnen erfordern („Transfer“).

Der Aufgabenstellung können Sie immer sehr genaue Hinweise entnehmen, wie Sie bei der Beantwortung vorgehen sollten. Einige Beispiele dazu, welche Arbeitsanweisung in den Fragen – ohne dass dies immer in Frageform geschehen muss – für Sie stecken; regelmäßig an den Verben erkennbar:

  1. „Benennen Sie …“ bedeutet, dass Sie (i.d.R. mehrere zusammenhängende) Begriffe aufzählen sollen.
  2. „Erläutern Sie kurz …“ heißt, dass Sie Begriffe ohne größere Ausführungen oder Kontexte „nur“ definieren bzw. erklären sollen.
  3. „Stellen Sie dar …“,  “Erläutern Sie …“, „Beschreiben Sie …“ fordert Sie dazu auf, einen Begriff, ein Konzept oder eine Fragestellung ausführlich im Zusammenhang herzuleiten und im Kontext zu beschreiben.
  4. Grundsätzlich geht es nicht darum alles Mögliche, das irgendwie mit dem Gegenstand der Frage zusammenhängt, aufzuschreiben, sondern „soviel wie nötig“. Dies gilt speziell bei Transferfragen wie z.B.: „Wo sehen Sie Einsatzmöglichkeiten für …“.
    Salopp gesprochen: Für Geschwafel gibt es keine Punkte!

5. Bewertungskriterien

Bei der Bewertung der Klausur lege ich anhand einer Musterlösung folgende Kriterien zugrunde:

  • Stoffmenge, sachliche und fachliche Richtigkeit, Differenzierungsgrad der Darstellung – fehlende Begriffe oder Erläuterungen geben zwangsläufig keine Punkte; falsche Erläuterungen können ggf. auch zu Punktabzug führen
  • Sprachliche Klarheit, angemessene Verwendung von Fachsprache, Abstraktionsgrad und Anschaulichkeit
  • Darstellung von Zusammenhängen und Bezügen
  • Kritische Positionierung, Diskussion kontroverser Auffassungen
  • Transferfähigkeit

 

Mainz, den 17. Juni 2016

gez. Prof. Andreas Büsch